Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Festscheune Uckermark“

fidelis manus Ltd

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der fidelis manus (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel, Hotelzimmervertrag, Ferienwohnungsvertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der fidelis manus in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
 

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind die fidelis manus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die fidelis manus zustande. Der fidelis manus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Auch mündliche Buchungen ohne Bestätigung bspw. bei kurzfristigen Buchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich.

2.2 Alle Ansprüche gegen die fidelis manus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung der fidelis manus beruhen.
 

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Die fidelis manus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der fidelis manus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die fidelis manus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Die fidelis manus kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der fidelis manus oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der fidelis manus erhöht.

3.5 Rechnungen der fidelis manus ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Die fidelis manus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der fidelis manus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Die fidelis manus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die fidelis manus behält sich vor, gegebenenfalls eine 100% Zahlung bei Anreise z.B. bei kurzfristige Buchungen zu fordern oder bei Buchungen ohne Vorauszahlung.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die fidelis manus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Die fidelis manus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der fidelis manus aufrechnen oder verrechnen.
 

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der fidelis manus (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der fidelis manus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die fidelis manus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen der fidelis manus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der fidelis manus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der fidelis manus ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die fidelis manus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die fidelis manus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die fidelis manus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die fidelis manus den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Stornobedingungen:

Bis spätesten 29 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. vom Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden, die Anzahlungssumme falls entrichtet wird zurückerstattet.

Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 28. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:

  • Stornierung zwischen dem 29. und 21. Tag vor dem Ankunftstag: 25% des vereinbarten Gesamtpreises der bestellten Leistungen sind fällig oder werden falls schon entrichtet einbehalten.
  • Stornierung zwischen dem 21. und 14. Tag vor dem Ankunftstag: 60% des vereinbarten Gesamtpreises der bestellten Leistungen sind fällig.
  • Stornierung zwischen dem 14. und 8. Tag vor dem Ankunftstag: 80% des vereinbarten Gesamtpreises der best. Leistungen sind fällig.
  • Stornierung zwischen dem 8. und 2. Tag vor dem Ankunftstag: 90% des vereinbarten Gesamtpreises aller bestellten Leistungen und Aufwendungen sind fällig (d.h. inkl. des Frühstückspreises).
  • 100% des vereinbarten Preises (der Übernachtungen) in den Apartments sind fällig, bei Frühstücksvorbuchungen sind 90% des Übernachtungspreises inkl. Frühstück zu zahlen.

Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obengenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Gastgebers sein. Bei Nichtübernahme oder Nichtanreise (No Show) der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung oder vorzeitiger Abreise ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 90% des vereinbarten Gesamtpreises einschließlich aller bestellten Leistungen und Aufwendungen verpflichtet.

Bei Vorzeitiger Abreise ist der Gast zur Entrichtung aller vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.

Als vereinbarter Preis gilt jener, für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere gebuchte Dienstleistungen.
 

5 Rücktritt der fidelis manus

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die fidelis manus in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der fidelis manus mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die fidelis manus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt

5.3 Ferner ist die fidelis manus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • die fidelis manus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der fidelis manus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der fidelis manus zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt der fidelis manus begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Die fidelis manus bestätigt und garantiert die gebuchte Zimmerkategorie, jedoch keine Zimmernummer oder Lage

6.4 Sofern nicht per Überweisung garantiert oder ohne vorherige Ankündigung einer verspäteten Anreise, hält die fidelis manus die Reservierung für gebuchte Zimmer bis 18:00 Uhr am Anreisetag aufrecht. Danach behält sich die fidelis manus das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vergeben. Eine schriftliche Spätanreiseankündigung ist ratsam.

6.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der fidelis manus spätestens bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Ein späterer Check Out bis 12:00 Uhr ist nur nach Absprache gestattet. Danach kann die fidelis manus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der fidelis manus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
 

7 Haftung der fidelis manus

7.1 Die fidelis manus haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der fidelis manus beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der fidelis manus beruhen. Einer Pflichtverletzung der fidelis manus steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der fidelis manus auftreten, wird die fidelis manus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die fidelis manus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die fidelis manus empfiehlt die Aufbewahrung der Wertpapiere am Mann. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der fidelis manus.

7.3 Dem Kunden wird kein Stellplatz auf der fidelis manusparkplatz, gestellt. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die fidelis manus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der fidelis manus. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der fidelis manus.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.